Allgemeine Geschäftsbedingungen

NEUROMENTA | Marketingberatung – Michael Schönherr

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen NEUROMENTA | Inh. Michael Schönherr, Oversand 30, 21217 Seevetal (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Beratungs-, Coaching-, Workshop-, Gutachten-, Analyse- und Projektmanagementleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch beiderseitig unterzeichneten Beratungsvertrag. Die Schriftform ist auch per E-Mail gewahrt.

2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Beratungsvertrag. NEUROMENTA erbringt insbesondere folgende Leistungen: Strategieberatung, Prozessoptimierung, Coaching und Workshops, Gutachten und Analysen sowie Projektmanagement.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

3.4 Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Entscheidungen im Rahmen des Projekts bevollmächtigt ist.

4.3 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige Mehraufwände, die durch fehlende oder fehlerhafte Informationen entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot oder Beratungsvertrag. Es können Stunden- oder Tagessätze sowie Pauschalpreise vereinbart werden.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

5.3 Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

5.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei längerfristigen Projekten Abschlagsrechnungen zu stellen. Die Fälligkeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

5.7 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Analysen, Präsentationen, Gutachten und sonstigen Unterlagen (nachfolgend "Arbeitsergebnisse") sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

6.2 Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.

6.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.4 Methoden, Vorgehensweisen und allgemeines Know-how des Auftragnehmers, die in die Arbeitsergebnisse einfließen, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer und werden von dieser Regelung nicht erfasst.

§ 7 Vertraulichkeit

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Informationen, Kundendaten, Strategien sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.

7.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, (b) nach der Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (c) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

7.3 Subunternehmer und Mitarbeiter des Auftragnehmers, die Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers erhalten, werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.

7.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 8 Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

8.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die auf Basis seiner Beratungsleistungen getroffenen unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers zum gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führen. Unternehmerische Entscheidungen verbleiben stets in der Verantwortung des Auftraggebers.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Beratungsvertrag oder der Auftragsbestätigung.

9.2 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht zahlt.

9.4 Bei Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits entstandener Aufwendungen.

§ 10 Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.

10.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese in dessen Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

10.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.neuromenta.de.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lüneburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Kontakt

NEUROMENTA | Inh. Michael Schönherr

Oversand 30, 21217 Seevetal

Telefon: +49 (0)160 2355649

E-Mail: info@neuromenta.de

www.neuromenta.de

Stand: April 2026